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   BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58   

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https://dejure.org/1959,7137
BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58 (https://dejure.org/1959,7137)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1959 - V ZR 99/58 (https://dejure.org/1959,7137)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1959 - V ZR 99/58 (https://dejure.org/1959,7137)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58
    Eines ausdrücklichen Eingehens auf jede Einzelheit bedurfte es nicht (BGHZ 3, 162, 175; Siegert NJW 1958, 1025 bei Anm. 23).
  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58
    Das ist nach Ansicht des Berufungsgerichts hier der Fall gewesen, da der Kläger von dem Vorhandensein der beiden Familien auf dem Grundstück gewußt habe; ein etwaiger Irrtum über die rechtliche oder wirtschaftliche Tragweite dieses Mangels sei unerheblich, wie sich aus BGH NJW 1951, 705 ergebe.
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58
    Welche Einzelheiten dieses umfangreichen schriftsätzlichen Vorbringens gemeint sind und wieso sich daraus die Unrichtigkeit des Berufungsurteils ergeben soll, wird nicht gesagt (vgl. BGHZ 14, 205, 209 = LM ZPO § 554 Nr. 10 m. Anm. Johannsen).
  • BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53

    Rückgriff bei Rückerstattung (franz. Zone)

    Auszug aus BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58
    Demgegenüber macht die Revision unter Hinweis auf LM BGB § 539 Nr. 1 und BGHZ 13, 341 geltend, nicht auf die Kenntnis der Tatsachen (hier: Vorhandensein der Grundstücksbewohner) komme es an, sondern entscheidend sei, daß der Kläger aus diesen Tatsachen nicht die richtigen rechtlichen Schlußfolgerungen gezogen habe; er habe - so ist das Vorbringen der Revision wohl zu verstehen - nicht gewußt, daß die Eheleute Sch. und Frau B. vom Wohnungsamt in das Grundstück eingewiesen worden und infolgedessen keine rechtlosen Besitzer seien.
  • BayObLG, 27.08.1957 - RReg. 2 St 437/57
    Auszug aus BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58
    Sprachliche Wendungen im Urteil eines Instanzgerichts wie: "sicherlich" (BU S. 17) oder: etwas sei "anzunehmen" (S. 18), mögen, wie der Revision zuzugeben ist, zu Bedenken Anlaß geben (BayObLG NJW 1959, 1189).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Letzteres ist jedoch in den Tatsacheninstanzen weder behauptet noch festgestellt worden (§ 561 Abs. 1 ZPO), und die Urteilsausführungen, wonach lediglich das Vermögen des Erblassers besteuert worden ist, enthalten trotz ihrer wenig klaren Fassung ("darf angenommen werden") eine für das Revisionsgericht bindende tatsächliche Feststellung (Abs. 2 a.a.O.); denn das Berufungsgericht wollte sich, wie der Zusammenhang seiner Urteilsbegründung zeigt, nicht mit bloßen "Annahmen" oder Vermutungen begnügen (BGH NJW 1963, 1671, 1672 [BGH 12.02.1963 - VI ZR 181/62]), es beabsichtigte vielmehr die Herkunft der Steuerschuld eindeutig festzustellen und hat dies auch wirklich getan (BGH Urteile vom 8. Juli 1959, V ZR 99/58, S. 16 f, und vom 23. Juni 1961, I ZR 124/60, S. 13, in LN UWG § 9 a Nr. 3 insoweit nicht abgedruckt).
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